Corona-Notfall-Verordnung und Regelungen in der ESG
Mit der Corona-Notfall-Verordnung, die ab 22.11.21 gelten wird und bis zum 12.12.21 Gültigkeit hat, werden die Kontakte im öffentlichen Leben in Präsenz vorübergehend drastisch nach unten gefahren. Damit gibt es auch neue Regelungen für die Gestaltung des Gemeindelebens in der ESG. Der GAG wird aller Voraussicht nach am kommenden Wochenende zu einer Sonder-Sitzung zusammentreten, um für die weitere Zeit zu beraten. Damit ihr Handlungssicherheit habt, gibt es erst einmal einen Plan für die Woche vom 22. bis 28.11.21.