GAG-Sitzung am 07.05.2020 - Wichtige Punkte (inkl. Hygieneregeln für die ESG-Villa)

Am Donnerstag, 07.05.2020 hat sich der GAG, also der Geschäftsführende Ausschuss der Gemeinde, in einer Videokonferenz getroffen und in einer langen und produktiven Sitzung große und kleine Belange der Gemeinde besprochen. Das sind die wichtigsten Punkte:

  • Die Pfingstrüstzeit wird in der geplanten Form nicht durchgeführt. Die Planungsgruppe überlegt sich ggf. mögliche Alternativen.
  • Es wird ein Programmausschuss für die Gestaltung der verbleibenden Gemeindeabende gegründet. Dieser Ausschuss ist offen für die Gemeinde, die Leitung übernimmt Karin.
  • Ab sofort darf die ESG-Villa wieder von Einzelpersonen betreten werden. Dabei sind unbedingt die Hygieneregln für den Aufenthalt in der Villa (siehe unten), das Hygienschutzkonzept für ESG-Gottesdienste und die geltenden Verordnungen und Allgemeinverfügungen zu beachten.
  • Die Morgenandacht am Donnerstag findet bei gutem Wetter (Entscheidung fällt jeweils am Mittwoch um 18.00 Uhr) im Garten der ESG-Villa statt. Dabei sind die Hygieneauflagen der EVLKS umzusetzen.
  • Im Einklang mit den Anordnungen der EVLKS bleiben alle weiteren Gemeindeveranstaltungen weiterhin ausgesetzt oder finden in digitaler Form statt.
  • Am 24. Mai wird es anstelle des geplanten Gottesdienstes zum Gemeindesonntag ein Agapemahl per Zoom-Konferenz geben.
  • Das Gemeindefest am 27. Juni wird in der geplanten Form nicht stattfinden. Wenn möglich, wird es aber trotzdem an diesem Tag einen Gottesdienst geben.

Die nächste GAG-Sitzung findet aufgrund der sich dynamisch verändernden Situation schon am Montag, 25.05.2020, um 18.00 Uhr statt.

Bei Fragen, Anmerkungen, Vorschlägen, Wünschen etc. könnt ihr euch gern an den GAG (gag [at] esg-dresden.de) wenden.

Hygieneregeln für den Aufenthalt in der ESG-Villa:

  • Händewaschen direkt nach dem Betreten der ESG
  • Mundnasenschutzmaskenpflicht innerhalb der ESG, sobald sich mehr als eine Person im selben Raum aufhält
  • innen Abstand zwischen zwei Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, von mindestens 2m
  • außen Abstand zwischen zwei Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, von mindestens 1,5m
  • BWs dürfen nur solche Personen zusammen sein, die demselben Hausstand außerhalb der ESG angehören
  • Kein Zutritt bei Krankheit!
  • Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln und landesweiten Verfügungen
  • Es wird an das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Menschen appelliert.
  • Diese Bestimmungen gelten für jegliche Formen des Aufenthalts.