Hygienekonzept in der Vorwarn- und Überlastungsstufe

Mit dem Eintreten der Vorwarnstufe und der ab morgen geltenden Sächsischen Coronaschutzverordnung hat auch der GAG Änderungen des Hygienekonzeptes beschlossen. Hier noch einmal in Kurzform zu den Änderungen:

  • Zu den Gottesdiensten ist eine FFP2-Maske zu tragen
  • Bei öffentlichen Veranstaltungen in Präsenz gilt in der Vorwarnstufe die 3G-Regel, ab der Überlastungsstufe die 2G-Regel.
  • Generell ist in diesen beiden Stufen durchgängig ein Mund-Nase-Schutz zu tragen und ein Mindestabstand von 1,5 m zu halten.
  • Aus diesem Grund verzichten wir für diese Zeit bei allen Veranstaltungen auf gemeinsames Essen und Trinken. Kommt bitte mit einem vorab gefüllten Bauch zu den Treffen der ESG.
  • Einzige Ausnahmen: Die Adventsrüstzeit sowie die V-Übergabe können unter einer 2G-plus-Test-Regel stattfinden. Das heißt: Es können nur Personen daran teilnehmen, die geimpft oder genesen sind. Darüber hinaus müssen alle einen Test im Vorfeld machen, der negativ ausfallen muss. Unter diesen Voraussetzungen ist es möglich zu übernachten und auch gemeinsam zu essen. Sollten wir Ende November die Überlastungsstufe erreichen, fällt die Adventsrüstzeit aus

Wir wissen, dass die strengeren Bestimmungen auch einen Einschnitt in das gesellige Miteinander bedeuten. Dennoch sind wir froh, dass wir uns auf diese Weise aktuell noch in Präsenz begegnen können.

Wir wünschen euch eine gesegnete Woche,

Geschäftsführender Ausschuss der Gemeinde der Evangelischen Studierendengemeinde Dresden